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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05   

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https://dejure.org/2008,72581
LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2008,72581)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2008,72581)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 6 U 129/05 (https://dejure.org/2008,72581)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 12/94

    Rückforderung von Verletztengeld - Zulässigkeit einer Vorbehaltsbestimmung im

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05
    Dieser begründet im Falle einer endgültigen negativen Entscheidung das unmittelbare Recht des Versicherungsträgers, die vorläufig und zu Unrecht gewährte Leistung zurückzufordern (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, zitiert nach juris).

    Die Befugnis zum Erlass eines einstweiligen Verwaltungsakts vom Typ der Vorwegzahlung schafft somit unabhängig von den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 SGB I eine Ermächtigungsgrundlage für eine Bewilligung von beantragten Geldleistungen, wenn eine abschließende Entscheidung nach dem Stand der Ermittlungen im Entscheidungszeitpunkt dem Grunde nach noch nicht möglich war (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).

    Weitere Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Zweck der Leistung nur ermöglicht werden kann, wenn sie möglichst zeitnah zur Entscheidung des Bedarfs, dem sie abhelfen soll, erbracht wird, jedoch zwingende verfahrenstechnische Gründe die endgültige Gewährung oder Vorschussbewilligung noch unmöglich machen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994, a.a.O.).

    Um eine wirksame Ermächtigung für eine Rückforderung zu schaffen, muss dem Adressaten einer solchen Vorwegzahlung vom Empfängerhorizont ausgehend hinreichend verdeutlicht werden, dass noch nicht feststeht, ob ihm überhaupt ein Recht auf eine Geldleistung zusteht und dass er nicht vertrauen könne, er dürfe nur auch nur einen Teil des Wertes des jetzt Gezahlten behalten (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 a.a.O.; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 46/96 - zitiert nach juris).

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R

    Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05
    Soweit ein Leistungsträger von einem tatsächlich bestehenden Anspruch ausgeht, richtet sich die Rückabwicklung einer solchen Leistung nach § 42 Abs. 2 SGB I (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 2 U 5/06 R - zitiert nach juris).

    Es kommt nicht auf deren objektives Vorliegen an, sondern es reicht als Grundlage für die Vorschusszahlung aus, dass der Anspruch auf Geldleistungen zur Überzeugung des Sozialleistungsträgers nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gegeben ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, a.a.O.).

    Soweit sich im Nachhinein herausstellt, dass die zustehende Leistung bei Null liegt, der geleistete Vorschuss diese dann in vollem Umfang übersteigt, ist dieser vollständig zu erstatten (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007, a.a.O.).

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96

    Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - L 6 U 129/05
    Um eine wirksame Ermächtigung für eine Rückforderung zu schaffen, muss dem Adressaten einer solchen Vorwegzahlung vom Empfängerhorizont ausgehend hinreichend verdeutlicht werden, dass noch nicht feststeht, ob ihm überhaupt ein Recht auf eine Geldleistung zusteht und dass er nicht vertrauen könne, er dürfe nur auch nur einen Teil des Wertes des jetzt Gezahlten behalten (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 a.a.O.; BSG, Urteil vom 29. April 1997 - 4 RA 46/96 - zitiert nach juris).

    Damit soll der Bürger in die Lage versetzt werden, in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob er die ihm bewilligte Begünstigung überhaupt annehmen oder als aufgedrängte Zuwendung ablehnen will und ob er bis zum Erlass des endgültigen Verwaltungsakts von ihr wirtschaftlich Gebrauch macht oder im Hinblick auf mögliche Rückzahlungspflichten davon absieht (BSG, Urteil vom 29. April 1997, a.a.O.).

  • SG Trier, 19.01.2015 - S 4 U 83/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückforderung eines Vorschusses gem § 42

    Denn das Berufungsverfahren in dem Rechtsstreit S 4 U 98/11 ist noch rechtshängig (vgl. zur Voraussetzung der bestandskräftigen Feststellung LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, L 6 U 129/05 nach juris, Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2018 - L 14 U 329/17
    Nach der Rechtsprechung (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 8. Dezember 1994 - Az.: 2 RU 12/94, Urteil vom 29. April 1997 - Az.: 4 RA 46/96 und Urteil vom 26. Juni 2007 - Az.: B 2 U 5/06 R; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 16. Februar 2005 - Az.: L 2 U 185/03 und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 2008 - Az.: L 6 U 129/05 - zitiert jeweils nach juris) richtet sich die Rückforderung in solch einem Fall nämlich ausschließlich nach § 42 SGB I (analog), wies dies die Beklagte zutreffend mit Bescheid vom 6. November 2014 geltend gemacht hat.
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